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Allgemeines Zivilrecht

Das Allgemeine Zivilrecht betrifft alle Rechtsangelegenheiten zwischen natürlichen und juristischen Personen. Es wird daher auch als Privatrecht bezeichnet, befasst sich mit den Rechtsverhältnissen der Bürger und Unternehmen und ist in Deutschland vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zusammengefasst.

Wir beraten Sie gerne zu sämtlichen Fragen und Problemstellungen, die zum Themenkomplex Allgemeines Zivilrecht gehören.

Es ist uns dabei ein zentrales Anliegen, schnelle und unkomplizierte Lösungen für Ihre persönlichen Bedürfnisse zu erarbeiten. Wir zielen darauf ab, eine außergerichtliche Lösung zu finden, vertreten Sie jedoch auch gerne vor Gericht.

Insbesondere beraten wir Sie in folgenden Bereichen des Allgemeines Zivilrechts, die von außerordentlicher großer praktischer Bedeutung sind:

  • Vertragsrecht
  • Kaufrecht
  • Mietrecht
  • Schadensersatzrecht und Schmerzensgeld
  • Autokauf und KfZ-Verträge
  • Leasing und Leasingverträge

Falls Ihr rechtliches Problem nicht aufgeführt oder einzuordnen ist, wenden Sie sich einfach direkt telefonisch oder per Email an uns. Wir werde Ihnen gerne weitere Auskünfte geben.

Unsere Öffnungszeiten:

Montag – Freitag: 09.00 – 18.00 Uhr

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Gerne können Sie auch über das Kontaktformular einen Termin vereinbaren.

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